Immobilien Verkäufer

Wertermittlung

Sie als Eigentümer wissen, wie einzigartig ihre Immobilie ist, doch was ist sie objektiv betrachtet eigentlich wert?! Mit dieser Frage müssen sich alle Immobilienverkäufer auseinandersetzen. Für uns ist es eine Selbstverständlichkeit von Service, dass wir unseren Kunden eine kostenlose Wertermittlung anbieten. Wir arbeiten mit den drei nachfolgend anerkannten Verfahren, um den individuellen Wert Ihrer Immobilie zu bestimmen:

Wie der Name des Verfahrens schon verrät, ist der Ansatz dieses Verfahrens die Bewertung auf Grundlage einer ausreichenden Anzahl von Vergleichspreisen. Vornehmlich wird dieses Verfahren bei Grundstücken, Eigentumswohnungen, Reihenhäusern (bedingt) und gleichartigen Siedlungshäusern angewendet.

Da bei diesem Verfahren die Bewertung auf Grundlage der marktüblich zu erwartenden Erträge vorgenommen wird, bietet es sich insbesondere bei Wohn- und Geschäftsimmobilien, vermieteten Wohnungen sowie Ladengeschäften an.

Ausgangspunkt dieses Wertermittlungsverfahrens ist der Wert des Grundstücks, auf dem die Immobilie steht. Auch werden sämtliche Kosten, die beim Bau des Hauses entstanden sind, hierbei berücksichtigt. Ebenfalls finden alle Baukosten bei der Fertigung gebauter Außenanlagen, beispielsweise Garage oder Stellplatz, beim Sachwertverfahren Berücksichtigung. Dieses Verfahren eignet sich insbesondere bei Einfamilienhäusern, Reihenhäusern und auch in Fällen an, in denen keines der anderen Bewertungsverfahren greift, an.

Energieausweis

Wir erstellen Ihnen einen rechtsgültigen Energieausweis!

Der Energieausweis ist seit 2007 Pflicht, wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder neu vermieten möchten. Wird ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder neu vermietet, müssen die Interessenten schließlich unaufgefordert über den energetischen Zustand des Gebäudes informiert werden. Hierdurch soll es dem zukünftigen Käufer ermöglicht werden, die zu erwartenden Energiekosten einzuschätzen und mögliche anstehende Modernisierungsmaßnahmen einzuplanen. Auch bei Neubauten ist ein Energieausweis Pflicht.

Gesetzliche Grundlage für den Energieausweis bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst hat. Mit Ablauf der Übergangsfrist bis zum 01. Mai 2021 müssen nun alle neu zu erstellenden Energieausweise den Vorgaben des GEG entsprechen.

Neue Anforderungen an den Energieausweis durch das GEG:

  • höhere Sorgfaltspflicht bei der Erstellung von Energieausweisen
  • erhöhte Qualität bei Modernisierungsempfehlungen
  • Kennwertklassifizierung nach Primärenergiekennwert
  • Ausweispflicht von Treibhausgasemissione
  • Verpflichtung von Immobilienmaklern, einen Energieausweis vorzulegen

 

Wir leiten alles Wesentliche in die Wege, sodass Sie sich entspannt zurücklehnen können und nichts veranlassen brauchen – einer unser Netzwerkpartner erstellt für Sie einen Energieausweis!

Die wichtigsten Schritte für einen erfolgreichen Immobilienverkauf

Der Verkauf einer Immobilie sollte immer gut überlegt und geplant sein, denn verkaufen kann man immer nur einmal. Wir zeigen Ihnen, wie wir für Sie Schritt für Schritt vorgehen, um Ihre Immobilie erfolgreich zu vermarkten:

Das wohl Wichtigste sind die wesentlichen Daten Ihrer Immobilie. Hierzu gehört die Lage, die Grundstückgröße sowie die Wohnfläche, das Baujahr, der Objektzustand sowie die Aus-stattung und die Besonderheiten der Immobilie.

Mit den zuvor genannten Punkten errechnen wir, je nach passendem Verfahren (siehe Wertermittlung) den optimalen Preis Ihrer Immobilie. Niemand möchte unter Marktwert bzw. Marktwert verkaufen bzw. vermieten, sodass es hierbei auf viel Fingerspitzengefühl und der sachgerechten sowie professionellen Ermittlung ankommt. Nach einer gründlichen Besichtigung, Prüfung und Auswertung kann also folglich der voraussichtlich erzielbare Kauf-/ bzw. Mietpreis bestimmt werden.

Für den nachfolgenden Schritt, der Erstellung des Exposés, ist es von besonderer Bedeutung, Fotos vom Objekt zu machen, die die Immobilie richtig und ansprechend darstellen lassen. Es müssen aussagekräftige Fotos gemacht werden. Hierzu ist erforderlich, die Räume und Besonderheiten der Immobilie realitätsnah zu fotografieren, um kein verzerrtes Bild des Objektes abzugeben.

Dass der Eindruck zählt, wissen wir alle. Deshalb ist es auch bei einer Immobilie wichtig, diese so realitätsgetreu mit allen wesentlichen Informationen darzustellen und den potenziellen Interessenten einen guten Einblick in das Objekt durch zielgerichtete und aussagekräftige Fotos sowie allen wesentlichen Informationen zu geben. Das Exposé bietet einen zusammenfassenden Gesamtüberblick der Immobilie. Hierbei ist eine detaillierte Beschreibung zum Objekt mit allen Details inkl. Besonderheiten sowie zur Lage unabdingbar.

Bei der Vermarktung kommt es darauf an, wie man potenzielle Interessenten erreicht. Wir haben deshalb neben der strukturierten und geordneten Darstellung (je nachdem ob Häuser, Eigentumswohnungen oder Gewerbeimmobilien) eine Interessentenkartei, wo sich interessierte Personen schnell und unkompliziert eintragen können, sodass sie bei für sie interessanten Angeboten eine Mail mit den Daten zum zu verkaufenden Objekt unmittelbar zugesendet bekommen.

In Sachen Besichtigung gehen wir auf die individuellen Wünsche des Kunden ein. So bieten wir neben Besichtigungen vor Ort auch Videobesichtigungen an.

Ist ein potenzieller Käufer nun am Erwerb Ihrer Immobilie interessiert, werden noch einmal alle Einzelheiten besprochen und ggf. verhandelt. Hier geht es nicht nur allein um den Kaufpreis, sondern auch um viele Kleinigkeiten, die besprochen werden sollten, um im Nachhinein unnötige Streitigkeiten zu vermeiden. So wird hier beispielsweise auch noch einmal geklärt, welche Renovierungs- oder Instandhaltungsarbeiten noch vom Verkäufer übernommen werden bzw. welche vom Käufer durchgeführt werden sollen.

Wenn Käufer und Verkäufer sich nun einig sind, so wird der Kaufvertrag aufgesetzt.

Kaufverträge von Immobilien müssen vom Notar beurkundet werden. Sie können uns Ihren Wunsch-Notar vorschlagen oder aber wir greifen auf unseren Notar, mit dem wir schon lange und gut zusammenarbeiten – das entscheiden Sie! Nach der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages ist nun der eigentliche Verkaufsprozess abgeschlossen und der Übergang des Eigentümers auf den Käufer erfolgt durch die Grundbucheintragung.